Um finanzielle Zuschüsse für individuelle Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Versicherte erst einmal einen Pflegegrad beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in eine soziale Pflegeversicherung eingezahlt haben bzw. müssen Eltern dies entsprechend für ihr Kind getan haben. Darüber hinaus muss eine Pflegebedürftigkeit nachgewiesen werden, welche im 11. Sozialgesetzbuch (§ 14 SGB XI, s. Quelle 1) definiert wird. Darin wird genauestens aufgeschlüsselt, wann ein Mensch per Gesetz als pflegebedürftig gilt. Je nach Schwere und Umfang der Pflegebedürftigkeit ergibt sich dann der jeweilige Pflegegrad von 1 bis 5.
„Pflegebedürftig (…) sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.“ § 14 Abs. 1 SGB XI
Wichtig zu wissen ist, dass man nicht mit Eintreten der Pflegebedürftigkeit Unterstützung erhält, sondern erst nachdem der Antrag bei der Versicherung eintrifft. Daher ist es von Vorteil, sich schon frühzeitig zu kümmern, um schnell handeln zu können. Es gibt verschiedene Wege, einen Pflegegrad zu beantragen: schriftlich per Brief oder Formular, telefonisch oder über einen Pflegestützpunkt. Dabei gibt es allerdings einiges zu beachten: Wenn Sie den Antrag auf einen Pflegegrad formlos und schriftlich stellen, müssen Sie vor dem eigentlichen Begutachtungstermin noch keine detaillierten Angaben zum Pflegebedarf oder Gesundheitszustand des Versicherten machen. Sofern Sie den Antrag auf Pflegeleistungen telefonisch stellen, müssen Sie noch vor dem Begutachtungstermin ein Formular der Pflegekasse ausfüllen und darin bereits nähere Angaben zum Pflegebedarf machen.
Rufen Sie bei Ihrer Pflegekasse oder der des Versicherten an und stellen Sie einen Antrag auf Zuerkennung eines Pflegegrades. Bei Ihrer Pflegeversicherung erfahren Sie, welche Pflegekasse für Sie zuständig ist. Im Anschluss an das Telefonat erhalten Sie bzw. der Antragsteller ein Formular, das der Versicherte selbst oder sein gesetzlicher Betreuer ausgefüllt und unterschrieben zurück an die Pflegekasse schicken muss. Erst danach kündigt sich ein Gutachter zur persönlichen Begutachtung vor Ort an.
Das Ganze geht natürlich auch via Post. Schicken Sie einen formlosen Antrag auf Pflegeleistungen per Brief an Ihre zuständige Pflegekasse oder geben Sie diesen in der der zuständigen Filialen der Pflege. Ein Musteranschreiben finden Sie hier zum kostenfreien Download.
Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich gern an uns.
Nach Eingang des Antragsformulars bei der Pflegekasse, wird sich der Medizinische Dienst (MDK) oder Medicproof mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Begutachtungstermin mit Ihnen vereinbaren. Dieser dauert in der Regel eine Stunde. Welche der beiden Institutionen für Sie zuständig ist, hängt davon ab, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. In Folge des Begutachtungstermins wird ein Gutachten erstellt und der zuständigen Pflegekasse übermittelt. Diese entscheidet dann darüber, ob und welcher Pflegegrad zugesprochen wird. Vorbereitend für diesen Termin können Sie bereits folgendes zurechtlegen:
Wenn Sie als Angehörige die Pflege selbst übernehmen, empfiehlt es sich ein Pflegetagebuch zu führen bzw. für die Begutachtung aufzuschreiben, was alles unterstützt oder übernommen werden muss. Folgende Fragestellungen können dabei helfen:
Erfahrungsgemäß gehen sonst in der ohne hin für viele aufregenden Situation, Informationen verloren welche punktrelevant bei der Festlegung der Pflegebedürftigkeit sind. Auch wenn es schwerfällt, müssen sensible Themen wie Probleme mit dem Wasserhalten unbedingt mit erfasst werden.
Natürlich sind wir gern an Ihrer Seite, wenn der Begutachtungstermin bevorsteht und helfen Ihnen bei Vorbereitungen, der Antragstellung und sind auch während des Termins gern mit vor Ort.
Mehr zu den Leistungen und Zuschüssen je nach Pflegegrad erfahren Sie hier.