FAQs PFLEGE & BETREUUNG
Häufig gestellte Fragen
Wir liefern Antworten rund um unsere zeitintensive Pflege und Betreuung sowie Leistungen und Betreuungskräfte.

Hygge Betreuung unterstützt und entlastet Menschen, die im alltäglichen Leben auf Hilfe angewiesen sind und deren Angehörige. Egal ob aufgrund des Alters, durch eine Krankheit oder einen Unfall – wir helfen ganz individuell und nach Maß. Dabei setzen wir auf zeitintensive Betreuung. Das schafft nicht nur Sicherheit und Wohlbefinden bei den Betroffenen, sondern vor allem auch bei den pflegenden Angehörigen.
Hygge bietet viele verschiedene Betreuungsangebote an, welche ganz auf die Bedürfnisse und Gegebenheiten des Kunden zugeschnitten sind. Von Gesellschaft leisten über das Erledigen von Einkäufen, Begleitungen zu Terminen bis hin zu Haushaltsunterstützung und Grundpflege. Mehr Informationen gibt es hier.
Die Betreuungszeiten werden gemeinsam geplant und abgesprochen. Dabei gehen wir auf persönliche Wünsche ein, Änderungswünsche werden berücksichtig und nach Möglichkeit umgesetzt. Auch, wenn einmal eine kurzfristige Planänderung eintritt, bemühen wir uns, darauf einzugehen. Es besteht stets die Option mehr oder weniger Unterstützung in Anspruch zu nehmen, individuell an Ihren Alltag angepasst.
Nach einem ersten gemeinsamen Servicegespräch in der Häuslichkeit schauen wir, welche Betreuungskraft zu Ihnen passen könnte und ob sie aus der näheren Umgebung stammt. So garantieren wir auch für unsere Betreuungskräfte kurze Arbeitswege. Sollte die Chemie während der ersten gemeinsamen Treffen nicht passen, sind wir bemüht, eine alternative Betreuungskraft zu finden.
Unsere Betreuungskräfte sind so divers wie unsere Kunden auch. Wir achten darauf, dass sie im besten Fall aus der Umgebung des Kunden stammen, was Gemeinsamkeiten schafft und kurze Arbeitswege. Eines haben sie alle gemeinsam: sie machen ihren Job mit Herz und Seele und sind Dank fachlicher und fortlaufender Schulung auf den Betreuungsalltag vorbereitet.
Sollte die Betreuungskraft nicht zum Termin erscheinen können, kümmern wir uns um Ersatz. Dabei achten wir darauf, dass sich auch hier feste Vertretungen etablieren, sodass sich unsere Kunden geborgen und sicher fühlen.
Je nach Pflegegrad stehen dir verschiedene finanzielle Unterstützungen durch die Pflegekasse zu, die du für dich beziehungsweise zur Unterstützung deines Alltages nutzen kannst. Bereits ab Pflegegrad 2 hast du zusätzlich Ansprüche auf Leistungen aus deiner Pflegeversicherung. Die Leistungen der insgesamt fünf unterschiedlichen Pflegegrade findest du hier. Darüber hinaus können unsere Leistungen auch privat finanziert werden.
Ab Pflegegrad 1 hat man Anspruch auf monatliche Entlastungsleistungen. Sollte mindestens ein Pflegegrad 2 vorliegen, dann kann der betroffene die Sachleistungen monatlich nutzen. Die Höhe der Sachleistung variiert nach Pflegegrad. Zuletzt gibt es noch die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege. Beides sind Jahresbudgets, auf die man Anspruch hat, wenn seit mehr als sechs Monaten eine eingetragene Pflegeperson unterstützt. Diese Angebote sind vor allem für pflegende Angehörige von großem Vorteil.
Beim Pflegegeld handelt es sich um eine monatliche Leistung der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherungen. Anspruch haben pflegebedürftige Personen, welche durch Angehörige oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen im eigenen zu Hause gepflegt werden und mindestens den Pflegegrad 2 haben. Wichtig hierbei ist, dass das Pflegegeld nur bei häuslicher Pflege gezahlt wird und sich der verwendbare Betrag nach dem jeweiligen Pflegegrad richtet.
Hierbei handelt es sich um ein Jahresbudget, welches der pflegebedürftigen Person nicht direkt ausgezahlt werden kann. Auf die Verhinderungspflege hat man Anspruch, wenn:
- mindestens der Pflegegrad 2 vorliegt
- eine eingetragene Pflegeperson bei der Pflegekasse seit mindestens 6 Monaten eingetragen ist (z.B. eine angehörige Person, die pflegt)
- die Pflege zu Hause stattfindet
In drei einfachen Schritten:
- den Antrag auf Verhinderungspflege bei der zuständigen Kasse anfordern
- ausfüllen und diesen an die Krankenkasse zurücksenden
- wir können den Antrag gern auch vorausfüllen und abschicken sowie die Abrechnung übernehmen
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