PREISE UND KOSTENÜBERSICHT
Leistungen bequem über die Pflegekasse finanzieren
Ganz egal für welche Art der Kostenübernahme du dich entscheidest, Hygge Betreuung garantiert dir ein individuelles Angebot, das deinen Bedürfnissen entspricht und sich nach deinem Budget richtet.
Je nach Pflegegrad stehen dir verschiedene finanzielle Unterstützungen durch die Pflegekasse zu, die du für dich beziehungsweise zur Unterstützung deines Alltages nutzen kannst. Bereits ab Pflegegrad 2 hast du Ansprüche auf Leistungen aus deiner Pflegeversicherung. Die Leistungen der insgesamt fünf unterschiedlichen Pflegegrade zeigt die untenstehende Tabelle.
Darüber hinaus gibt es Zusatzleistungen – Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege –, die du in Anspruch nehmen kannst. Diese Angebote sind zum Teil auch für pflegende Angehörige von wesentlichem Vorteil.
Alle Angebote der Hygge Betreuung lassen sich auf verschiedene Weise finanzieren:
- Pflege- oder Krankenkasse
- Assistenzstunden
- persönliche Budgets
- Schulbegleitung
- Kitaassistenz
- über eine Verordnung
- private Finanzierung
Leistungen nach Pflegegrad
Pflegegeld
Sachleistung
Entlastungs-leistungen
Verhinderungs-pflege
Kurzzeitpflege
Anteil
monatlich
monatlich
monatlich & spart sich an
Jahresbudget
Jahresbudget
PG 1
0,00 €
0,00 €
125,00 €
0,00 €
0,00 €
PG 2
332,00 €
760,00 €
125,00 €
1.612,00 €
806,00 €
PG 3
572,00 €
1.431,00 €
125,00 €
1.612,00 €
806,00 €
PG 4
764,00 €
1.778,00 €
125,00 €
1.612,00 €
806,00 €
PG 5
946,00 €
2.200,00 €
125,00 €
1.612,00 €
806,00 €
Sachleistungen: werden gezahlt, wenn ein Pflegedienst die Versorgung übernimmt.
Entlastungsleistungen: diese können nicht direkt abgerechnet werden und können somit nicht an die Pflegebedürfti- gen ausgezahlt werden. Eine vielseitige Nutzung ist dennoch möglich. Sprechen Sie uns an, wir helfen gern individuell weiter.
Verhinderungspflege: dient ebenfalls der Absicherung von Zeiträumen in denen die Pflegeperson die Versorgung nicht selbst übernehmen kann. Verhinderungspflege kann Stundenweise verrechnet werden.
Pflegegrad 1 bis 5: Definition der Pflegebedürftigkeit
Pflegegrad 1
geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2
erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3
schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4
schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 5
schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Pflegegrad 1 bis 5: Definition der Pflegebedürftigkeit
Pflegegrad 1
geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2
erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3
schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4
schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 5
schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Was genau wir leisten?
Gemeinsam mit dir erstellen wir ein individuelles Leistungspaket, das ideal auf deine Wünsche und Bedürfnisse abgestimmt ist und für mehr Entlastung sorgt.
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