PREISE UND KOSTENÜBERSICHT
Leistungen bequem über die Pflegekasse finanzieren
Ganz egal für welche Art der Kostenübernahme du dich entscheidest, Hygge Betreuung garantiert dir ein individuelles Angebot, das deinen Bedürfnissen entspricht und sich nach deinem Budget richtet.
Je nach Pflegegrad stehen dir verschiedene finanzielle Unterstützungen durch die Pflegekasse zu, die du für dich beziehungsweise zur Unterstützung deines Alltages nutzen kannst. Bereits ab Pflegegrad 2 hast du Ansprüche auf Leistungen aus deiner Pflegeversicherung. Die Leistungen der insgesamt fünf unterschiedlichen Pflegegrade zeigt die untenstehende Tabelle.
Darüber hinaus gibt es Zusatzleistungen – Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege –, die du in Anspruch nehmen kannst. Diese Angebote sind zum Teil auch für pflegende Angehörige von wesentlichem Vorteil.
Alle Angebote der Hygge Betreuung lassen sich auch privat in Anspruch nehmen. Außerdem können bereits über die Pflegekasse gebuchte Leistungen individuell aufgestockt werden.

Leistungen nach Pflegegrad
Leistungen
PG 1
PG 2
PG 3
PG 4
PG 5
Pflegegeld (monatlich)
0,00 €
316,00 €
545,00 €
728,00 €
901,00 €
Pflegesachleistungen (monatlich)
0,00 €
724,00 €
1.363,00 €
1.693,00 €
2.095,00 €
Entlastungsleistungen (monatlich)
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
Verhinderungspflege (jährlich)
0,00 €
1.612,00 €
1.612,00 €
1.612,00 €
1.612,00 €
Kurzzeitpflege (jährlich)*
0,00 €
1.774,00 €
1.774,00 €
1.774,00 €
1.774,00 €
* Bei Verzicht auf die Verhinderungspflege kann dieser Betrag um maximal 1.612 € erhöht werden (3.386 € Gesamt).
Pflegegrad 1 bis 5: Definition der Pflegebedürftigkeit
Pflegegrad 1
geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2
erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3
schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4
schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 5
schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Pflegegrad 1 bis 5: Definition der Pflegebedürftigkeit
Pflegegrad 1
geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2
erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3
schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4
schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 5
schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Was genau wir leisten?
Gemeinsam mit dir erstellen wir ein individuelles Leistungspaket, das ideal auf deine Wünsche und Bedürfnisse abgestimmt ist und für mehr Entlastung sorgt.
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LEIPZIG & UMGEBUNG
Tel.: 0341 99 470 470
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