Tagespflege: Unterstützung und Gemeinschaft für den Alltag
16. Dezember 2024Die gesetzliche Pflegeversicherung – Unterstützung im Pflegefall
14. Januar 2025Digitalisierung im Gesundheitswesen: Die wichtigsten Änderungen 2025
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens nimmt Fahrt auf: Ab Januar 2025 treten zahlreiche Neuerungen in Kraft, die sowohl die medizinische Versorgung als auch den Alltag von Patientinnen und Patienten revolutionieren sollen. Die elektronische Patientenakte (ePA), vereinfachte Prüfverfahren für digitale Gesundheitsanwendungen und assistierte Telemedizin sind nur einige der zentralen Themen. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und deren Bedeutung.
Elektronische Patientenakte für alle
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) wird die elektronische Patientenakte ab dem 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingeführt – es sei denn, sie widersprechen aktiv. Diese Opt-Out-Regelung erleichtert den Zugang zur ePA, da die Krankenkassen sie automatisch bereitstellen.
Die ePA ermöglicht eine strukturierte und einheitliche Speicherung von Gesundheitsdaten, die durch behandelnde Ärztinnen und Ärzte eingesehen und genutzt werden können. Dies verbessert die Kommunikation zwischen verschiedenen Fachrichtungen und sorgt für eine effektivere Behandlung. Versicherte, die nicht an der ePA teilnehmen möchten, können weiterhin widersprechen.
Digitalisierte Versorgungsprogramme bei Diabetes
Bis Ende März 2025 wird der Gemeinsame Bundesausschuss Festlegungen für strukturierte Behandlungsprogramme mit digitalisierten Prozessen treffen. Anwendungen wie die elektronische Patientenakte, elektronische Medikationspläne oder der TI-Messenger (TIM) sollen in die Behandlung von Diabetes integriert werden. Ziel ist es, die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Diabetes durch innovative Technologien zu optimieren und bestehende Programme zu ergänzen. Weitere Informationen zu Diabetes finden Sie in unserem Blogbeitrag „Diabetes verstehen: Ursachen, Formen und Prävention“.
Vereinfachte Prüfverfahren für digitale Gesundheitsanwendungen
Ab Januar 2025 entfällt das aufwändige einzelfallbezogene Prüfverfahren für digitale Gesundheitsanwendungen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Stattdessen genügt ein Zertifikat des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das die Informationssicherheit der Anwendung bestätigt. Dies erleichtert die Zulassung neuer digitaler Gesundheitsanwendungen und fördert Innovationen.
Assistierte Telemedizin in Apotheken
Die Telemedizin wird ausgeweitet: Bis Ende März 2025 sollen Apotheken telemedizinische Leistungen anbieten können. Dabei werden Patientinnen und Patienten nicht nur beraten, sondern auch bei der Durchführung einfacher medizinischer Aufgaben unterstützt, wie etwa Blutdruckmessungen während einer ärztlichen Videosprechstunde. Die genaue Umsetzung hängt von den Vereinbarungen zwischen dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und den Apothekerverbänden ab.
Übergangspflege im Krankenhaus
Die Übergangspflege im Krankenhaus wird ab Januar 2025 erleichtert. Patienten, die keine dauerhafte Pflegebedürftigkeit aufweisen und keinen Pflegegrad besitzen, können diese Leistungen ohne den bisherigen Nachweis alternativer Versorgungsformen wie Kurzzeitpflege oder medizinischer Rehabilitation in Anspruch nehmen. Dies entlastet Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige in kritischen Übergangsphasen. Einen Überblick über ähnliche Unterstützungsangebote finden Sie in unserem Blogbeitrag „Tagespflege: Unterstützung und Gemeinschaft für den Alltag“.
Barrierefreiheit und Krankenhausreform: Qualität und Spezialisierung im Fokus
Die Krankenhauslandschaft wird ab 2025 grundlegend umgestaltet. Im Rahmen der Reform werden Qualität und Spezialisierung belohnt, während Zuschläge die flächendeckende Versorgung fördern sollen. Wichtige Punkte sind:
- Personalbemessung: Wissenschaftliche Erprobung eines Instruments zur besseren Planung des Personals, auch für Berufsgruppen wie Physiotherapeuten oder Hebammen.
- Entbürokratisierung: Harmonisierung von Prüfverfahren und Reduzierung des Verwaltungsaufwands.
- Tarifkostenrefinanzierung: Vollständige Übernahme der Tarifsteigerungen durch den Bund.
Mehr über die Bedeutung von Barrierefreiheit im Gesundheitswesen und darüber hinaus erfahren Sie in unserem Blogbeitrag „Barrierefreiheit: Warum Zugänglichkeit für alle wichtig ist“.