
Gewinnspiel zum Advent
26. November 2021
Unfälle im Haushalt vermeiden
28. Dezember 2021Was ist eigentlich Verhinderungspflege?

Pflegende Angehörige und Pflegepersonen brauchen auch mal eine Pause. Denn wohlverdiente Auszeiten sind wichtig für die eigene Gesundheit und das Wohlbefinden. Genau dafür ist die Verhinderungspflege gedacht – diese ist dafür da, dass Pflegepersonen, die sich um Ältere oder Hilfsbedürftige kümmern, durchatmen können und Hilfe durch Betreuungskräfte erhalten. Über die Verhinderungspflege können sich Hauptpflegepersonen stundenweise, tageweise oder nach Bedarf wochenweise vertreten lassen. Wir erklären Ihnen, wann Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können und was Sie beachten müssen.

Wenn Sie eine pflegebedürftige Person im eigenen Zuhause pflegen, aber zeitweise verhindert sind, haben Sie unter Umständen Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege, kurz VHP. Diese zeitweise Vertretung der Hauptpflegeperson wird nach SGB XI wie folgt definiert:
Der Anspruch auf Verhinderungspflege ist im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) in §39 geregelt. Dort heißt es: „Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.“ [Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) (2021)]
Ansprüche und Gründe für VHP
Die Pflege eines Angehörigen oder Bekannten kann das ganze Leben auf den Kopf stellen. Plötzlich wird freie Zeit zum seltenen Gut und der Spagat zwischen Beruf und Privatleben oder Familie und Freunde zum Drahtseilakt. Und je weniger Zeit Sie haben, desto mehr steigt der Druck und wird zum täglichen Begleiter. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Pflegepersonen Auszeiten von der Pflege erhalten, um sich erholen zu können.
Ein Ersatz für die Pflege kann zum Beispiel tageweise oder auch nur stundenweise erfolgen. Hierfür stehen Ihnen 1612 € im Jahr zur Verfügung.
Gründe für eine Verhinderungspflege könnten sein:
Tageweise Verhinderungspflege:
- Ruhetag
- Erholungsurlaub
- Krankenhausaufenthalt
- Reha-Aufenthalt
Stundenweise Verhinderungspflege:
- Termine (eigene Arztbesuche, Elternabende, usw.)
- Krankenhausaufenthalt
- Freizeitaktivitäten (Sport, Kinobesuche, Verabredung mit Freunden)
- Kurse zur Fort- und Weiterbildung
Egal aus welchen Gründen Sie also verhindert sind, wir übernehmen gern und kümmern uns während Ihrer Abwesenheit um Ihre Liebsten.
Voraussetzungen für die VHP
Ein Pflegegrad ermöglicht nicht sofort freien Zugriff auf alle Leistungen der Pflegeversicherung. Auch für die Verhinderungspflege müsse bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Diese erhält man zum Beispiel erst ab einem Pflegegrad 2. Ist diese Voraussetzung gegeben müssen Sie als pflegender Angehöriger nur wenige Dinge beachten:
- Sie müssen den Angehörigen Pflegebedürftigen seit mehr als sechs Monaten in seinem/Ihrem zu Hause pflegen.
- Sie müssen als Pflegeperson bei der Kasse eingetragen sein.
- Sie erhalten für Ihre Unterstützung volles Pflegegeld welches von der Pflegekasse des Angehörigen zur Verfügung gestellt wird bzw. anteiliges Pflegegeld wenn Sie bereits Hilfe erhalten und Kombinationsleistungen nutzen
Wir hoffen, dass Sie durch diesen Artikel einen ersten Überblick gewinnen konnten. Vielleicht haben Sie die VHP bisher noch nicht wahrgenommen, obwohl es Ihnen zusteht? Dann melden Sie sich gern bei uns – wir halten Ihnen den Rücken frei.
